1.Was sind Ersatzpflege-Anträge?
Was ist Ersatzpflege /
Verhinderungspflege?
Ein Ersatzpflegeantrag, auch als Verhinderungspflege-Antrag bekannt, ist ein offizieller Antrag bei der Pflegekasse, mit dem Pflegebedürftige finanzielle Unterstützung beantragen können, wenn ihre reguläre Pflegeperson – zum Beispiel ein Angehöriger – vorübergehend ausfällt.
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Das kann z. B. der Fall sein bei:
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Krankheit
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Urlaub
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persönlichen Terminen oder Erschöpfung der Pflegeperson.
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Damit in dieser Zeit trotzdem eine gute Versorgung sichergestellt ist, übernimmt die Pflegekasse bis zu 2.418 € pro Jahr (unter bestimmten Voraussetzungen sogar mehr). Dieses Geld kann z. B. für eine Ersatzpflegekraft, ambulante Dienste oder auch eine Pflegeeinrichtung genutzt werden.
Die Auszahlung der Pflegeleistung erfolgt ausschließlich auf das Konto des oder der Anspruchsberechtigten.
Unser Honorar in Höhe von 20% bei erfolgreicher Ausführung wird separat nach erfolgreicher Bewilligung der Verhinderungspflegeleistung in Rechnung gestellt. Es erfolgt keine direkte Auszahlung über uns.
2. Warum Verhinderungspflege-Antragshelfer nutzen?
Unsere Verhinderungspflege-Antragshelfer bieten umfassende Unterstützung, um pflegende Angehörige zu entlasten und sicherzustellen, dass sie alle finanziellen Leistungen erhalten, die ihnen zustehen. Wir überwachen und analysieren den Antragsprozess, um sicherzustellen, dass er effektiv und effizient abläuft, und verbessern kontinuierlich das Nutzererlebnis.
3. Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
5. Weitere Informationen:
Wenn Sie mehr über Verhinderungspflege-Antragshelfer erfahren möchten oder Unterstützung bei der Beantragung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Beratung und lassen Sie sich umfassend informieren.
4. Wer hat keinen Anspruch auf Verhinderungspflege?
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Wenn die Hauptpflegeperson weniger als 6 Monate gepflegt hat
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Wenn man sich in einem Pflegeheim befindet oder anderweitige stationärer Pflege in Anspruch nimmt